(Oppligen BE). Am Mittwoch vor einer Woche ist in Oppligen ein Autolenker mit massiv überhöhter Geschwindigkeit gemessen worden.
Der Lenker wurde in der Folge angehalten und muss sich vor der Justiz verantworten.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Ort: Dorfstrasse, Oppligen BE
- Zeitpunkt: Nacht auf Mittwoch, 14. Oktober 2026
- Festgestellte Geschwindigkeit: 104 km/h nach Toleranzabzug
- Erlaubt: 50 km/h
- Überschreitung: 54 km/h
- Lenker: 18-jähriger Mann
- Einvernahme: Gestand, das Auto gelenkt zu haben
- Konsequenz: Strafverfahren nach den Bestimmungen über Raserdelikte
Mit 104 km/h durch die Tempo-50-Zone
In der Nacht auf Mittwoch, 14. Oktober 2026, wurde im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung an der Dorfstrasse in Oppligen ein Auto mit massiv überhöhter Geschwindigkeit festgestellt. Die Geschwindigkeit des Fahrzeuges betrug nach Abzug der gesetzlichen Toleranz 104 km/h. Erlaubt sind auf dem betreffenden Streckenabschnitt maximal 50 km/h.
18-Jähriger gesteht, das Auto gelenkt zu haben
Der mutmassliche Lenker konnte kurz darauf angehalten werden. Der 18-Jährige zeigte sich anlässlich der Einvernahme geständig, das Auto gelenkt zu haben.
Der Mann wird sich nach den gesetzlichen Bestimmungen über Raserdelikte vor der Justiz verantworten müssen.
Polizei.news informiert | Raserdelikte
Ab wann gilt zu schnelles Fahren als Raserdelikt?
In der Schweiz legt Artikel 90 Absatz 4 des Strassenverkehrsgesetzes fest, bei welchen Geschwindigkeitsüberschreitungen eine besonders krasse Missachtung der Höchstgeschwindigkeit vorliegt. Entscheidend ist dabei die Geschwindigkeit nach dem vorgeschriebenen Sicherheitsabzug.
Die gesetzlichen Raserschwellen
| Erlaubtes Tempo |
Überschreitung |
| Bis 30 km/h |
Ab 40 km/h |
| 40–50 km/h |
Ab 50 km/h |
| 60–80 km/h |
Ab 60 km/h |
| Über 80 km/h |
Ab 80 km/h |
Was bedeutet das im vorliegenden Fall?
Bei erlaubten 50 km/h wird die gesetzliche Raserschwelle mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 50 km/h erreicht. Im vorliegenden Fall stellte die Polizei nach Toleranzabzug eine Überschreitung von 54 km/h fest.
Die Überschreitung liegt somit vier Kilometer pro Stunde über der gesetzlichen Raserschwelle. Über die strafrechtliche Verantwortung und die konkreten Folgen entscheiden die zuständigen Justizbehörden.
Weshalb ist der Bremsweg bei hohem Tempo so kritisch?
Bei gleichen Strassen- und Fahrzeugbedingungen wächst der physikalische Bremsweg ungefähr mit dem Quadrat der Geschwindigkeit. Bei Tempo 100 ist der reine Bremsweg deshalb etwa viermal so lang wie bei Tempo 50. Dazu kommt der Weg, den das Fahrzeug während der Reaktionszeit zurücklegt.
Besonders innerorts ist das gefährlich: Fussgänger, Velofahrende oder Fahrzeuge aus Einmündungen können unerwartet auftauchen. Auch moderne Assistenzsysteme können einen zu langen Anhalteweg nicht ausgleichen.
Weitere Informationen zur Verkehrsprävention und aktuelle Berichte aus dem Kanton finden Sie bei Polizeinews Bern.
Quelle: Kantonspolizei Bern / Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland
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